Bei Freiberuflern und externen Mitarbeitern - genau hinsehen beim Thema Scheinselbständigkeit

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Beschäftigen Sie Freiberufler? Oder externe Mitarbeiter über einen Dienstleister? Ist Ihnen das potentielle Kostenrisiko bei Scheinselbständigkeit bewusst?

Sehen Sie doch mal genauer hin.

Was ist Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen. Relevant ist dies insbesondere bei freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Mit einer Scheinselbständigkeit geht einher, dass sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden. Dies stellt nach § 1 Abs. 2 SchwarzArbG Schwarzarbeit dar. (Quelle) 

Hohe finanzielle Risiken für Sie als Auftraggeber

Die deutschen Wirtschafts-Nachrichten beschreiben sehr gut: "Selbstständige in Deutschland mit nur wenigen oder häufig wechselnden Auftraggebern rutschen schnell in die Scheinselbstständigkeit. Wenn dieser Umstand von einer staatlichen Stelle – von der Deutschen Rentenversicherung, einem Arbeitsgericht oder den Sozialversicherungen – festgestellt wird, dann wird der Auftraggeber schnell zum Arbeitgeber – und damit sozialversicherungspflichtig. Der ehem. Auftraggeber ist dann dazu verpflichtet, die ausstehenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung rückwirkend für bis zu vier Jahre nachzuzahlen, gegebenenfalls auch plus Säumniszuschläge. Bei nachgewiesenem Vorsatz drohen Bußgelder und Haftstrafen sowie Rückzahlungen für bis zu 30 Jahre, berichtet das Freelancer-Portal Tagwerk. Auch Steuern können vier Jahre rückwirkend verlangt werden. Der ehemals Selbstständige muss unter Umständen sogar die ausgewiesene Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen zurückzahlen, erhält aber alle Rechte eines Arbeitnehmers, so wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlungsverpflichtung im Krankheitsfall. Die unternehmerische Tätigkeit wird als beendet erklärt. (Quelle)"

Konkret heißt das für Sie als Auftraggeber, dass ein scheinselbständiger Freiberufler bis zu 30 Jahre Sozialversicherungsbeiträge von Ihnen einfordern kann. Je externem Mitarbeiter können so schnell sechsstellige Summen fällig werden - die Sie bezahlen müssen!

Auf externe Ressourcen sollten Sie nicht verzichten

Externe Mitarbeiter sind aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Sie sind ideal dafür geeignet, wenn Sie im eigenen Unternehmen bestimmte Expertisen nicht oder nur unzureichend verfügbar haben und diese temporär benötigt werden. Externe Spezialisten unterstützen, wenn bestimmte projektbezogene Aufträge durchzuführen sind, die von den Mitarbeitern Ihres Unternehmens selbst nicht geleistet werden können. Sie helfen zudem dabei, bestimmte Kompetenzen in Ihr Unternehmen zu tragen und dort zu verankern. Die Nutzung von externen Ressourcen ist die beste Möglichkeit, temporär und planbar Ihr eigenes Business effizient zu unterstützen und voranzubringen. Daher ist zur Minimierung von Scheinselbständigkeitsrisiken der Verzicht auf externen Mitarbeitern der falsche Weg. Dieser Weg schadet Ihrem Business.

Scheinselbständigkeit - wie Sie Risiken erkennen

Woran erkennen Sie nun, dass ein externer Mitarbeiter im Risiko agiert, scheinselbständig zu sein? Eine Gefahr wäre, wenn ein externer Mitarbeiter zum Beispiel ausschließlich für Ihr Unternehmen tätig ist und seinen überwiegenden Anteil seines Umsatzes bei Ihnen erwirtschaftet. Oder Sie beschäftigen interne Mitarbeiter, die genau die gleiche Tätigkeit verrichten, wie der externe Mitarbeiter. Oder der externe Mitarbeiter handelt nicht unternehmerisch, sondern ist in Ihre internen Arbeitsaufbläufe integriert - auch nur teilweise.

Dies sind nur einige wenige Beispiele, um einen potentiell scheinselbständigen externen Mitarbeiter zu erkennen. Häufig ist es allerdings für Sie gar nicht so einfach, da nicht transparent ist, ob der externe Mitarbeiter überhaupt ein Freiberufler ist. Häufig haben Sie im Unternehmen Mitarbeiter von Dienstleistern und Ihnen ist gar nicht bewusst, dass der Mitarbeiter kein Festangestellter des Dienstleisters ist. Mit externen Mitarbeitern von Dienstleistern, die angestellt sind und Sozialabgaben zahlen, haben Sie überhaupt kein Risiko - Sie müssen es aber eben auch wissen. Sollten Sie es nicht wissen heißt es hier leider nicht: "Im Zweifel für den Angeklagten". Ihr Risiko muss Ihnen bewusst sein und transparent gemacht werden.

...und vermeiden

Wie verhindern Sie nun, dass bei von Ihnen beauftragte externe Ressourcen ein Scheinselbständigkeitsrisiko vorliegt und Sie damit einem hohen Kostensrisiko ausgesetzt sind? Zunächst einmal müssen Sie sicher stellen, dass alle eben genannten Punkte nicht auftreten (Nur für Ihr Unternehmen tätig, gleichen Aufgaben wie ein Internern,  in interne Abläufe integriert). Es gibt aber noch zahlreiche weitere Möglichkeiten und Punkte auf die zu achten sind, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden. So sollten externe Ressourcen z.B. kein standardmäßiges Telefon und keinen festen Arbeitsplatz, der namentlich gekennzeichnet ist zur Verfügung haben. Der Erfüllungsort seiner Tätigkeit darf von Ihnen nicht vorgegeben werden und viele verschiedene Themen mehr, die hier leider nicht vollständig darstellbar sind.

Der Sourcing Service von augusta11 consulting unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Scheinselbständigkeitsrisiken zu minimieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei Ihr eigenes Scheinselbständigkeitsrisiko zu erkennen und zu reduzieren, ohne dabei auf Ihre gewohnte externe Expertise verzichten zu müssen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein unverbindliches kostenfreies Erstgespräch.

 

Ihr augusta11 Experte zum Thema Scheinselbständigkeit:

Christoph Heller, PMP
Geschäftsführer augusta11 consulting
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